Symbolbild

Betreutes Einzelwohnen (BEW)

Ziel dieser Maßnahme ist es, noch nicht volljährige Jugendliche oder junge Volljährige in ein selbstständiges Leben zu begleiten. Dafür mietet der Kinderhaus Berlin-Mitte e. V. eine Wohnung an.

Die Übergabe der Wohnung an die Bewohner*in wird im Mietvertrag aufgenommen. Der Wechsel aus einer der Wohngruppen oder direkt aus dem Elternhaus, koordiniert vom Jugendamt, wird von einem dem Jugendlichen vertrauten Betreuer übergangsweise begleitet. Eine weitere Betreuung nach § 35 SGB VIII sowie eine psychologische Betreuung sind möglich.

Bei auftretenden Krisen helfen Sozialarbeiterinnen unterstützend und schnell. Angeboten werden auch Krisengespräche mit vereinsinternen psychologischen Fachkräften, in denen Fragen einer Selbstgefährdung bis hin zu einer befristeten (Wieder-)Aufnahme in eine Wohngruppe geklärt werden.